Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Steuerliche Behandlung von Nutzungsentschädigungen - Entschädigung, Finanzamt, Landwirt

Steuerliche Behandlung von Nutzungsentschädigungen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
© Countrypixel - stock.adobe.com

Der Fall

Ein Landwirt stellte Teilflächen zur Nutzung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und zur Generierung von sogenannten Ökopunkten zur Verfügung. Hierfür erhielt er eine Nutzungsentschädigung. Der Nutzungsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung konnte frühestens nach Ablauf von 30 Jahren ordentlich gekündigt werden. Das Finanzamt rechnete die Entschädigungszahlungen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu. Letzteres war auch nicht zu beanstanden. Das Finanzamt setzt vielmehr die gesamten Einnahmen im Jahr der Vereinnahmung bei den Einkünften an, was im Streitfall zu einer hohen Steuerprogression führte.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH schloss sich der Auffassung des Finanzamtes an (Urteil vom 12.12.2023, IX R 18/22 veröffentlicht am 7.3.2024). Bei einer Verteilung von Einnahmen muss feststehen, dass der Vorauszahlungszeitraum für die Nutzungsüberlassung mehr als fünf Jahre beträgt. Hierfür genügt nicht schon der Abschluss eines unbefristeten, ordentlich kündbaren Vertrags über eine Nutzungsüberlassung, so der BFH.

Mindestvertragslaufzeit

Die faktische Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit, gefolgert aus den Umständen, dass eine Kündigung für eine gewisse Zeit (im Streitfall waren es 30 Jahre) ausgeschlossen ist, reicht nach BFH-Sicht nicht für eine Verteilung einmaliger Entschädigungszahlungen auf 20 Jahre oder mehr.

Fazit

Zeitlich befristete Verträge über Nutzungsentschädigungen ermöglichen im Gegensatz zu unbefristeten Verträgen die gleichmäßige Verteilung einer Einmalzahlung auf mehrere Jahre, was zu einer im Einzelfall deutlichen Reduzierung der Einkommensteuerprogression führt. Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen ermitteln, sollten daher Vereinbarungen mit festen Laufzeiten aus steuerlichen Gründen vorziehen.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.