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Steuernews für Landwirtschaft: Kindergeld für Agrar-Praxisjahr - Kindergeld, Berufsausbildung, Landwirt

Kindergeld für Agrar-Praxisjahr

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Kindergeld

Für leibliche Kinder oder Pflegekinder besteht Anspruch auf Kindergeld, in jedem Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder darüber hinaus, wenn sich das Kind beispielsweise in einer Berufsausbildung befindet (§ 32 Einkommensteuergesetz/EStG).

Der Fall

Der Sohn einer Landwirtin der den Abschluss im Ausbildungsberuf „Landwirt“ erlangte, meldete sich nach Abschluss dieser Berufsausbildung an einer Fachschule an, um den weiteren Abschluss „staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt“ zu erlangen. Das hierfür notwendige Praxisjahr absolvierte das Kind bei drei verschiedenen Landwirtschaftsbetrieben. Die Familienkasse lehnte nach Abschluss der Berufsausbildung zum Landwirt eine weitere Kindergeldzahlung ab. Die Erwerbstätigkeit im Rahmen des Praxisjahres nach Erlangung eines Abschlusses wäre für den Kindergeldanspruch schädlich.

Urteil FG Münster

Doch die Landwirtin zog vor Gericht und obsiegte. Das Finanzgericht (FG) Münster sah das Praxisjahr zur Vorbereitung auf den Abschluss als "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt" als Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung, da die Ausbildungstätigkeit im Vordergrund gestanden habe und die Arbeitstätigkeit gegenüber den Ausbildungsmaßnahmen untergeordnet gewesen war. Das FG bejahte aus diesen Gründen den Anspruch auf Kindergeld (FG Münster, Urteil vom 8.8.2019, Az. 4 K 3925/17).

Fazit

Landwirte, deren Kinder eine vergleichbare Ausbildung mit Praxisjahr absolvieren, können sich auf dieses Urteil berufen. Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da die Familienkasse eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht hat (Aktenzeichen BFH III B 145/19).

Stand: 02. Dezember 2019

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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