Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Steuerermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Antrag, Tarifermäßigungsregelung, Antrag

Steuerermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Tarifermäßigung

Landwirte können von einer sogenannten Tarifermäßigung Gebrauch machen (§ 32c Einkommensteuergesetz/EStG). Tarifermäßigung heißt, dass der Landwirt mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, der sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen zu einer fiktiven Einkommensteuer errechnet. Im Ergebnis besteht die Tarifermäßigung aus einer Durchschnittsbetrachtung von drei Jahren, wobei ein steuerlicher Ausgleich jeweils im dritten Jahr erfolgt.

Veranlagungszeitraum 2022

Die Tarifermäßigung wird letztmalig in 2022 nach Ablauf des dreijährigen Betrachtungszeitraumes 2020-2022 gewährt. Der Landwirt erhält eine Tarifermäßigung in 2022 dann, wenn die Summe der tariflichen Einkommensteuer, die innerhalb des dreijährigen Betrachtungszeitraumes auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfällt, die Summe der fiktiven tariflichen Einkommensteuer übersteigt. Im letzten Betrachtungszeitraum, dem Veranlagungszeitraum 2022 wird bei der Steuerfestsetzung die tarifliche Einkommensteuer um den Unterschiedsbetrag ermäßigt (§ 32c Abs. 2 Satz 2 EStG)

Antragstellung

Die Inanspruchnahme der Tarifermäßigung setzt eine ausdrückliche Antragstellung voraus. Ein entsprechender Antrag muss für 2022 gestellt werden.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.