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Steuernews für Landwirtschaft: Energiepreispauschale für Land- und Forstwirte - Pauschale, Auszahlung, Steuerentlastung

Energiepreispauschale für Land- und Forstwirte

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Energiepreispauschale

Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 beschlossen. Diese Einmalzahlung erhalten auch Landwirtinnen und Landwirte. Sie sollen wie andere selbstständig Tätige kurzfristig von den Mehrkosten angesichts gestiegener Energiepreise entlastet werden.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt entweder im Rahmen einer Minderung der Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2022 (zum 12.9.2022) oder -sofern die Landwirtin/der Landwirt keine Steuervorauszahlungen leisten muss - mit der Einkommensteuererklärung 2022. Betragen die für den 12.9.2022 festgesetzten Vorauszahlungen weniger als € 300,00, erhalten Landwirte keine zusätzlichen Zuwendungen. Die Vorauszahlung wird bestenfalls auf null herabgesetzt. Eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den 10.12.2022 ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Restbeträge können in diesem Fall mit der Einkommensteuererklärung 2022 geltend gemacht werden.

Steuerpflicht

Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Die Nettoentlastung für Landwirtinnen und Landwirte verringert sich mit einem steigenden persönlichen Steuersatz. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht und auch nicht der Beitragspflicht für die Altershilfe für Landwirte.

Stand: 29. August 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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