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Steuernews für Landwirtschaft: Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen - Vermietung, Verpachtung, Gewinn

Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Illustration

Streitpunkt Einkunftsart

Landwirtinnen und Landwirte können ihren steuerpflichtigen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln, sofern sie nicht der Buchführungspflicht unterliegen und mit ihrem Betrieb bestimmte Größengrenzen nicht überschreiten (§ 13a Einkommensteuergesetz/EStG. Zum Durchschnittssatzgewinn zählen u. a. auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 EStG). Davon ausgenommen sind allerdings Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen. Diese zählen nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Münster, zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 1 Nr. 6 EStG, vgl. Urteil vom 23.9.2020, 7 K 3909/18 E).

Der Fall

Ein Landwirt pachtete von seiner Ehefrau einen Hof mit Landwirtschaftsflächen, die er zunächst selbst bewirtschaftete, später aber an Dritte unterverpachtete. Der Landwirt erklärte die Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung und machte entsprechende Werbungskosten geltend. Das Finanzamt rechnete hingegen die Einkünfte ohne Abzüge dem Durchschnittssatzgewinn hinzu.

Revision

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof/BFH unter dem Aktenzeichen VI R 38/20 anhängig.

Stand: 29. August 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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