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Steuernews für Landwirtschaft: Überschussabgaben gegen Milcherzeuger rechtmäßig - Milchquote, Überschussabgabe, Abgabenbescheid

Überschussabgaben gegen Milcherzeuger rechtmäßig

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Überschussabgaben

Landwirtinnen und Landwirte mussten für das letzte Milchquotenjahr vor Auslaufen des Milchquotensystems der Europäischen Union (EU) am 31.3.2015 noch Überschussabgaben – sog. Milch- oder Supergaben – zahlen. Die Festsetzung der Gebühren erfolgte durch die zuständigen Hauptzollämter.

Rechtswidrige Abgabenbescheide

Gegen die betreffenden Abgabenbescheide waren zahlreiche Klagen anhängig. Die Abgabenbescheide wurden für rechtswidrig erachtet, weil sie erst nach Abschaffung des Milchquotensystems erlassen worden sind. Damit habe es für den Bescheid keine Rechtsgrundlage mehr gegeben.

Urteil FG Hamburg

In einem vom Finanzgericht (FG) Hamburg entschiedenen Fall sahen die Richter allerdings keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber der Europäischen Union (EU) für das letzte Milchquotenjahr auf die Erhebung der Überschussabgaben habe verzichten wollen. Die Verordnungen des Milchquotensystems seien eindeutig und enthielten auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abgabenbescheiden. Dass die Überschussabgabe erst zu einem Zeitpunkt festgesetzt worden ist, zu dem das System der Milchregulierung bereits ausgelaufen war, stellt rechtlich keine Besonderheit dar. Dies sei vielmehr nach Ansicht der Richter im Abgaben- und Steuerrecht eine „übliche Gesetzestechnik“ (FG Hamburg, Urteil vom 30.09.2016, 4 K 157/15). Gegen dieses Urteil wurde die Revision zugelassen (Az. BFH noch nicht bekannt).

Stand: 29. November 2016

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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