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Steuernews für Landwirtschaft: Aufbewahrungsfristen 2022/2023 - Landwirt, Aufbewahrungsfristen, Unternehmen

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Aufbewahrungsfristen

Buchführungspflichtige Landwirtinnen und Landwirte müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt auch für Landwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Empfangene und abgesendete Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind, sind mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist, oder bei Bilanzen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss fest- bzw. aufgestellt wurde (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung).

Unterlagen, die zum 31.12.2022 vernichtet werden können

Zum Jahreswechsel können Landwirtinnen und Landwirte Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2012 vernichten. Voraussetzung ist, dass in diesen Dokumenten der letzte Eintrag im Jahr 2012 erfolgt ist. Handels- oder Geschäftsbriefe, die sie in 2016 empfangen oder abgesandt haben sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahr 2016 und früher können ebenfalls vernichtet werden.

Ablaufhemmung der Frist

Unabhängig von der obigen Regelverjährung gilt eine Aufbewahrungspflicht, solange die Dokumente für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung sind. Lieferscheine müssen nur dann aufbewahrt werden, wenn sie einen Buchungsbeleg oder Rechnungsbestandteil darstellen.

Stand: 28. November 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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